| Veranstaltung: | 5. Kreismitgliederversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge und Resolutionen |
| Antragsteller*in: | Vorstand GRÜNE Hohenlohe (dort beschlossen am: 03.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 09.09.2025, 14:52 |
A1: Neufassung/Ergänzung der Finanz- und Beitragsordnung
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge folgende Neufassung/Ergänzung der Finanz-
und Beitragsordnung beschließen:
§ 2 Mandatsträger*innenabgabe für Kommunalpolitiker*innen
[entspricht dem bisherigen § 2 der Finanz- und Beitragsordnung]
§ 3 Mandatsträger*innenabgabe für Landtagsabgeordnete
1. Mitglieder des Kreisverbandes, die ein Mandat im Landtag von Baden-
Württemberg innehaben, sind verpflichtet, eine Mandatsträger*innenabgabe an den
Kreisverband zu entrichten.
2. Die Abgabe beträgt 12 % der monatlichen Entschädigung gemäß § 5
Abgeordnetengesetz Baden-Württemberg (AbgG BW) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Die Abgabe ist monatlich fällig und bis zum 15. des Folgemonats auf das Konto
des Kreisverbandes zu überweisen.
§ 4 GRÜNE JUGEND
[entspricht dem bisherigen § 3 der Finanz- und Beitragsordnung]
§ 5 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Finanz- und Beitragsordnung unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine
Regelung, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst
nahekommt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Finanzordnung tritt am 26.05.2023 in Kraft. Zuletzt geändert am 11.09.2025.
Begründung
Bisher war es im Kreisverband gängige Praxis, dass Mandatsträger*innen einen Teil ihrer Einkünfte an den Kreisverband abführen. Diese Abgaben bilden eine zentrale Grundlage für die Finanzierung von Wahlkämpfen sowie für die kontinuierliche politische Arbeit vor Ort. Da die bisherige Regelung nicht in allen Punkten verbindlich festgeschrieben war, bestand bislang keine hinreichende Rechtssicherheit.
Mit der vorliegenden Änderung wird die Abgabe nun auch für Landtagsabgeordnete (§ 3) eindeutig geregelt. Die verbindliche Verankerung in der Finanz- und Beitragsordnung schafft Transparenz für die Mitglieder, Planbarkeit für den Kreisverband und Fairness gegenüber allen Mandatsträger*innen.